Rammschutz/Frostschutz Bügel Verso AR2

  • hallo Leute,
    in der letzten Zeit sind mir immer mehr diese rammschutzbügel bei ähnlichen vans wie dem Verso aufgefallen. Gibt es da auch Angebote für den ar2?

  • Ist das überhaupt noch zulässig? Laut Wikipedia ist das bei PKWs bis 3,5t und Neuzulassung ab 2006 nicht mehr erlaubt...

  • Die Bügel müssen an Plastikteilen verbaut werden dann sind sie zulässig. Wenn sie fest an den Rahmen verschraubt sind sind sie verboten. Klingt blöd ist aber so.

  • Ob die vom R1 am AR2 passen kann ich nicht sagen. :whistling:
    Keine ABE ? ? ? ?(
    Warum nicht ? ? ? ?(
    Mein Bügel hatte eine ABE ich habe ihn sogar in den Fahrzeugschein eintragen lassen. :thumbup::thumbup:


    Alles ohne Probleme


    Ich würde einfach beim Hersteller des Bügels Nachfragen das ist am einfachsten und der sichere Weg.

    :thumbup: MfG Franky :thumbup:

  • Vlt sollten wir einfach alle mal bei Cobra anfragen, vlt kommen sie ja auf die idee das in das Programm aufzunehmen wenn genug Leuute nachfragen, ich hätte zum Beispiel auch sehr gerne Schwellerrohre für die Seiten

  • Heißt das wenn ich den Bügel und die Schwellerrohre mit ABE für meinen R1 kaufe, bekomme ich keine Probleme mit dem TÜV?
    Und wenn ich eine ABE dazu habe, ist es dann nicht egal ob im Kunststoff befestigt oder direkt am Auto?

  • Okay top...Kollege meinte der Kram ist heute verboten und ich hätte das so gern für mein Vehikel ; -) ... also hab ich Abe dazu bin ich save...
    Danke dir

  • Die Bügel müssen an Plastikteilen verbaut werden dann sind sie zulässig. Wenn sie fest an den Rahmen verschraubt sind sind sie verboten. Klingt blöd ist aber so.

    Das stimmt so nicht, es müssen die Anforderungen an den Aufprallschutz f. Füßgänger erfüllt werdn. Wie man das macht ist frei gestellt, entweder durch flexible Montage, durch entsprchende Materialien, oder ...

  • Bau das Ding wenn du eine hast einfach an, wie es in der anbauanleitung steht. Denn nur für diese Art der Befestigung gilt die ABE, nichts dran ändern. Bereits erteilte ABE s verlieren nicht ihre Gültigkeit. Nur bei neuen Fahrzeugen gibt's dann keine rammschutze mehr. Wenn du dir nen Bundeswehr Jeep holst und der hat nen kuhfänger angebaut, brauchst du denn nach Aussonderung und dann Privatgebrauch auch nicht abbauen. Das war zu der Zeit so genehmigt und bleibt dann auch so. Genau das gleiche wie bei oldtimern ohne Gurte oder Kopfstützen. War so, bleibt so