Beiträge von ffkantineur

    Hallo liebe Verso - Gemeinde!


    Ich kann euch nur sagen, es ist ein tolles Gefühl. Heute hat mich mein :) angerufen und hat gemeint: " Heute ist eine Lieferung gekommen und da ist so ein Auto oben, das so ausschaut wie eures"...... GRINS


    Am Donnerstag ist Abholtermin...(2 schlaflose Nächte :S )


    Dieses Gefühl ist schlimm, man(n) fühlt sich wie ein kleines Kind, das ein Geschenk bekommt....und das mit 42 :thumbup:


    Fotos folgen dann am Wochenende
    :P:D:P:D

    @kies:


    Hallo kies!


    Also erstmal gute Besserung deinen Kids und natürlich Dir! Da ich auch bei einer freiwilligen Feuerwehr bin und wir auch noch eine Schnellstraße in unserem Gebiet haben, kenn ich solche Bilder nur allzu gut und ich muß sagen: Gott sei Dank seid ihr glimpflich davon gekommen. Die Autos sehen schon sehr heftig aus und für mich ist es immer am Schlimmsten, wenn ich zu einem Verkehrsunfall komme und es sind Kinder dabei. Als Vater von drei Kinder geht dir vor allem nach dem Einsatz einiges durch den Kopf! Und ich glaub, auch dir ist nach diesem Erlebnis einiges Bewusst geworden. Freu dich an jeden Tag den du in der Früh aufstehst, nimm deine Kinder so oft in die Arme wie du nur kannst und gehe mit deiner Frau nie im Streit ins Bett. Das Leben ist so wertvoll.
    So, genug philosophiert, ich hab da etwas anderes entdeckt. Du hast auch ein Panoramaglasdach, das hat echt stand gehalten? Wow! Ich bekomm meinen auch mit Glasdach und jetzt hat sich ein Zweifel gerade erledigt.


    Ich wünsch euch noch alles Gute

    ich bin jedoch für solche Erziehung. Vor einigen Jahren wollte mir ein Bekannter zeigen wie toll seine Navi im Opel ist. Wir fahren ca. 50 kmh und er gibt gleichzeitig die Adresse ein. Bevore ich mein Mund aufmachen kann um zu sagen, dass er eventuell viel zu abgelenkt ist um zu fahren, ubersieht er ein Auto und wir haben beinahe einen Unfall.


    Wenn man es so sieht, dann solltest du auch nicht beim Auto fahren: Zigarette rauchen, telefonieren - egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung, essen, mit dem Beifahrer diskutieren, hinten keine Kinder mitnehmen, die Geschwindigkeit anpassen und so weiter...


    Es kommt immer darauf an, wie man es handhabt. Ist schon klar, dass nicht ICH während der Fahrt DVD gucke, sondern für die Kinder gedacht wäre. Mein gesunder Menschenverstand sagt auch, im stehen die Adresse eingeben, aber wenn ich einen Beifahrer haber, warum soll er es dann nicht eingeben können.


    sebro
    Glaub es mir, seit dem ich bei der Feuerwehr bin, hab ich schon zu viele unnötige Verkehrsunfälle (und auch mit Verunglückten) gesehen, dass ich meinen Fahrstil sehr merkbar (das ich auch darauf angesprochen wurde) geändert habe.
    P.S.: Auch von der Waschmaschiene wirst du abgelenkt ;)

    Hallo, ich hab mal eine Frage. Ich hab mir den neuen Verso mit HDD Navi bestellt und jetzt wollte ich wissen, ob schon jemand ausprobiert hat, eine DVD anzuschauen?
    Warum die Frage?
    Ich war heute bei meinem Freund und er ist ein :) von Suzuki. Er hat mir den Grand Vitara gezeigt und der hat ein HDD Navi das genau so aussieht wie das von Toyota - glaub ich zumindest (ich hab ihn ja noch nicht). Es kann auch genau das gleiche: 30 GB für Kartenmaterial, 10 GB für Musik - aber nur Originale 1 zu 1, und, und, und
    Aber er kann auch DVD`s schauen. Kartenupdate funkt ja auch über eine DVD, oder?
    Kann einer, der das HDD Navie hat, es einmal ausprobieren und berichten?


    :!: WICHTIG: bei Suzuki geht es nur, wenn die Handbremse angezogen ist :!:


    Das wäre ja super, oder?


    Ich sag jetzt schon mal :thanks:

    @Anke


    Also die Wagenfarbe spielt überhaupt keine Rolle, egal ob es ein weißes oder ein schwarzes Auto ist. Die Temperatur ist die gleiche. Ausschlaggebend ist der Winkel der Windschutzscheibe. Das heißt: In einem Sportwagen wird es heißer als in einem Transporter oder Bus.


    P.S.: Trotzdem freu ich mich auf meinem Verso mit Panoramaglasdach :thumbup:


    Es heizen sich alle parkende Autos auf..., aber für was haben wir Klimaanlage?!?! :thumbup:
    Ich hab schon so viel positives vom Panoramaglasdach gehört, dass ich mich richtig drauf freu 8)

    Natürlich in die Arbeit und wieder nach Hause!


    Aber ich muß mich auch anschließen. Ich hatte ein Auto Ohne. Ein Horror, die Teerspritzer und der Rollsplit im Winter - der Schweller und die Türe haben "richtig gut" :( ausgesehen.
    Fazit: Der neue Verso kommt nur mit Schmutzfänger in Frage!!! Deshalb heißen sie auch "Schmutzfänger", ODER :?::?:

    edern
    Hallo, ich hab mich zwar verschrieben, ABER.....
    heute hat mich mein :) angerufen und mir die ;( Nachricht überbracht....
    :!: LIEFERVERZUG :!:
    Es wird sich um ca. 2 Monate verzögern. Irgendwelche Teile sind ihnen ausgegangen und Japan hat nicht voll Nachproduziert usw.....
    Also, sollte das Auto im August kommen. Ich möchte dich nicht entäuschen aber hast du noch keinen Anruf von deinem :) bekommen??

    Also ich sitze brav in der Arbeit und bekoche unsere Patienten im Rehab. Samstag, Sonntag und Montag..... Ich wünsche Allen ein schönes und unfallfreies und pannenfreies Wochenende. Habt viel Spaß damit ihr auch viel erzählen könnt.
    :thumbup:

    :wacko: Normverbrauchsabgabe (NOVA) ;(
    Rechtsgrundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG), BGBl 1991/695 i.d.g.F.
    Grundlage der Steuerpflicht
    Der NoVA unterliegen die Lieferung, der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie die Änderung der begünstigten Nutzung bei bisher befreiten Fahrzeugen.


    Unter die NoVA-Pflicht fallen Motorräder, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Kleinbusse, Campingbusse, aber auch Sonderfahrzeuge wie zB Quads ("vierrädrige Motorräder").


    Die NoVA ist auf Grund der zolltarifarischen Einreihung von Fahrzeugen in bestimmte Positionen der Kombinierten Nomenklatur zu entrichten. Für die Steuerpflicht ist ausschließlich die zolltarifarische Einreihung (zB. Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) und nicht die Einreihung nach dem Kraftfahrgesetz entscheidend.


    Abgabenschuldner
    Abgabenschuldner ist der Unternehmer, der das Fahrzeug liefert. Der Zulassungsbesitzer ist dann Abgabenschuldner, wenn etwa beim Eigenimport das Kraftfahrzeug erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wird.


    Bemessungsgrundlage
    Bemessungsgrundlage ist das Entgelt bzw. der gemeine Wert des Fahrzeuges. Der Steuersatz richtet sich nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch (MVEG-Zyklus). Die NoVA ist – abgesehen vom Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG - mit 16 % der Höhe nach begrenzt. Die NoVA gehört in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.


    Berechnung
    Gemäß der EU-Richtlinie 1980/1268 i.d.F. 1993/116 bzw. 1999/100 (MVEG-Zyklus) gelten für die Berechnung der NoVA die EU-einheitlichen Verbrauchswerte. Die Berechnung des NoVA-Satzes unter Berücksichtigung des MVEG-Zyklusses erfolgt wie nachstehend angeführt:


    Benzin: (Gesamtverbrauch gem. MVEG-Zyklus abzüglich 3 Liter) x 2 %
    Diesel: (Gesamtverbrauch gem. MVEG-Zyklus abzüglich 2 Liter) x 2 %
    Motoren für andere Kraftstoffarten: (Gesamtverbrauch gem. MVEG-Zyklus abzüglich 3 Liter bzw. kg) x 2 %
    Motorräder: 0,02 % x (Hubraum in ccm abzüglich 100 ccm)
    Die errechneten Steuersätze sind auf volle %-Sätze (kaufmännisch) auf- oder abzurunden.


    Steuerbefreiungen
    Ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge und Kleinkrafträder (vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L 2 mit Mopedzulassung) sind von der Steuerpflicht ausgenommen.


    Darüber hinaus sind von der NoVA befreit:
    Export (auch Ausfuhr in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet),
    Vorführkraftfahrzeuge,
    Fahrschulkraftfahrzeuge,
    Miet-, Taxi- und Gästewagen,
    Kraftfahrzeuge der kurzfristigen Vermietung,
    Kraftfahrzeuge der Krankenbeförderung und des Rettungswesens,
    Bestattungsfahrzeuge,
    Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren,
    Begleitfahrzeuge für Sondertransporte und
    Kraftfahrzeuge für diplomatische Vertreter ausländischer Vertretungsbehörden.
    Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung. Der begünstigte Verwendungszweck ist nachzuweisen.


    Steuerrückvergütung
    Vergütungsanträge für zB Fahrschul-, Taxi- und Feuerwehrfahrzeuge sind beim jeweils zuständigen Finanzamt einzubringen.


    Bei der Verbringung bzw. Lieferung eines Gebrauchtfahrzeugs ins Ausland wird die NoVA dann anteilig vergütet, wenn


    der/die ZulassungsbesitzerIn ins Ausland zieht und das Fahrzeug als Übersiedelungsgut mitnimmt (nicht vergütungsfähig ist aber die Lieferung eines Privaten ins Ausland),
    ein Händler ein Auto ins Ausland verkauft bzw. verbringt,
    nach der gewerblichen Vermietung das Fahrzeug nachweislich ins Ausland verbracht wird.
    Dem Vergütungsantrag an das Finanzamt sind entsprechende Nachweise beizuschließen:
    Bekanntgabe der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) und der Motornummer (des Motorcodes) sowie
    Nachweis über die Verbringung bzw. Lieferung, zB. amtliche Zulassung im Ausland.
    Partikelfilter


    Hinweis: Mit 30. Juni 2008 ist die alte Bonus-Regelung des § 14a NoVAG für partikelförmige Luftverunreinigungen ausgelaufen.


    Die Malus-Regelung wird im § 6a NoVAG mit 300 Euro fortgeführt.


    Bonus/Malus für CO2 und NOx-Emissionen sowie für Partikelfilter
    Im Zeitraum zwischen dem 1. März 2011 und dem Ablauf des 31. Dezembers 2012 gilt Folgendes:



    Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 160 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 160 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km.
    Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, um weitere 25 Euro je g/km CO2 für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.
    Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 220 g/km ist, um weitere 25 Euro je g/km CO2 für den die Grenze von 220 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.


    Ab dem 1. Jänner 2013 gilt Folgendes:



    Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 150 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km.
    Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 170 g/km ist, um weitere 25 Euro je g/km CO2 für den die Grenze von 170 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.
    Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 210 g/km ist, um weitere 25 Euro je g/km CO2 für den die Grenze von 210 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.
    Für Benzinfahrzeuge, die die Schadstoffgrenze von 60 mg/km Stickstoffoxide (NOx) sowie von Dieselfahrzeugen, die die Schadstoffgrenze von 80 mg/km NOx einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 200 Euro.
    Für Fahrzeuge mit einem umweltfreundlichen Antriebsmotor (Hybridantrieb, Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Erdgas bzw. Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) vermindert sich die Steuerschuld bis zum Ablauf des 31. August 2012 um höchstens 500 Euro. Die Summe der Steuerverminderungen darf jedoch den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen.


    Bei Gebrauchtfahrzeugen, die bereits im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, wird der Malus im Verhältnis zu Wertentwicklung vermindert.
    usw.... ?(
    ;(