Pflicht zur Mitnahme einer Warnweste ab 1. Juli 2014
Ab dem 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen verpflichtend eine Warnweste mitgeführt werden. Bereits in vielen Nachbarstaaten müssen Autofahrer eine Warnweste mitführen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Deutschland schreiben die Berufsgenossenschaften seit Jahren eine Warnweste vor.
Die mitgeführte Warnweste muss den Normen EN ISO 20471:2013 oder der EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Der Aufbewahrungsort im Fahrzeug ist nicht fest vorgeschrieben. Warnwesten sollten aber immer griffbereit sein und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Dafür eignet sich zum Beispiel das Handschuhfach. Die Zuwiderhandlung gegen die Mitführpflicht einer Warnweste stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bundesländer hatten sich darauf verständigt den Tatbestand "Mitführpflicht der Warnweste" mit einer Regelgeldbuße von 15 Euro zu ahnden.
Quelle: bmvi.de