Neuerungen ab 1. Juli 2014 für Autofahrer

  • Pflicht zur Mitnahme einer Warnweste ab 1. Juli 2014



    Ab dem 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen verpflichtend eine Warnweste mitgeführt werden. Bereits in vielen Nachbarstaaten müssen Autofahrer eine Warnweste mitführen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Deutschland schreiben die Berufsgenossenschaften seit Jahren eine Warnweste vor.


    Die mitgeführte Warnweste muss den Normen EN ISO 20471:2013 oder der EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Der Aufbewahrungsort im Fahrzeug ist nicht fest vorgeschrieben. Warnwesten sollten aber immer griffbereit sein und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Dafür eignet sich zum Beispiel das Handschuhfach. Die Zuwiderhandlung gegen die Mitführpflicht einer Warnweste stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bundesländer hatten sich darauf verständigt den Tatbestand "Mitführpflicht der Warnweste" mit einer Regelgeldbuße von 15 Euro zu ahnden.


    Quelle: bmvi.de

  • verstehe ich richtig?


    nur eine Weste ist Pflicht, egal wie viele Personen sitzen im Auto ?? :?:

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hab das so verstanden, dass jeder, der aussteigt, eine Warnweste anhaben muss. D.h. man muss mindestens eine dabei haben für den Fahrer. Wenn mehr Leute aussteigen wollen, brauchen die ebenfalls eine. Daher hab ich für jeden Sitzplatz eine parat, kosten ja auch nichts.

    __________________________________________________
    Toyota Verso 2.0 D4D titansilber EZ 10/2013

  • Hallo zusammen. Es heißt lediglich, dass die Weste mitgeführt werden muss. Eine pro Fahrzeug, aber nicht, dass sie auch getragen werden muss, wenn man bei einem Unfall aussteigen muss. Das ist das, was ich nicht verstehe. Ist es nicht am gefährlichsten, wenn man aus dem Auto steigt auf der Autobahn?