Winterreifen Verso S
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Bei Winterreifen geht es ohnehin, s. § 36 StVZO:
Zitat...
Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
überschritten wird.
...IMHO geht es aber auch bei Sommerreifen der Verso-S ist ja (derzeit) max. mit 175 angegeben. Rein rechtlich wären sogar S-Reifen noch drin, da wären mir die Reserven aber zu gering und ich kann nur empfehlen, das vom TÜV auch in die Papiere eintragen zu lassen, wenn man das mit SR macht. Ist grunds. zwar gar nicht nötig, spart aber Ärger, ist nur fraglich, ob man überhaupt einen Vorteil daraus hätte, die Preisunterschiede zw. H und T Reifen dürften recht gering sein.
Ich sprech aber nur für die StVZO in D, nur als Hinweis, da hier ja offensichtlich (Forstinger ) auch ein Österreicher was geschrieben hat
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